Meindl Kitzinger Dr. Krimmel Wunsch Obermeier Rechtsanwälte
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Musterfeststellungsklage: AGBen von Prämiensparvertragmit variablen Zinsanpassungen teilweise unwirksam, Zinsnachzahlungen möglich. Mit Entscheidung vom 22.04.2020 hat das Oberlandesgericht Dresden ein verbraucherfreundliches Urteil zugunsten der Anleger gefällt: Danach sind Allgemeine Geschäftsbedingungen von Sparverträgen, die eine variable Zinsanpassung vorsehen (in der Entscheidung war es der S-Prämiensparen flexibel-Tarif der Sparkasse Leipzig), unwirksam, wenn dem Kr...editinstitut ein einseitiges Bestimmungsrecht der Zinsen eingeräumt wird. Die Unwirksamkeit der Klausel hat zur Folge, dass sich Banken bei Zinsanpassungen hierauf nicht berufen dürfen. Vielmehr müsse in diesen Fällen eine Zinsanpassung anhand eines abgebildeten Referenzzinssatzes erfolgen. Dies kann für Kunden teilweise erhebliche Nachzahlungen begründen. Eine Verjährung des Anpassungsanspruchs beginnt dabei regelmäßig erst mit Beendigung des Sparvertrags, sodass hier im Einzelfall große Zeiträume betroffen sein können. Es kann sich also durchaus lohnen, alte Sparverträge hierauf zu überprüfen. Rechtsanwalt Klaus Kitzinger steht Ihnen hierbei - wie bereits vielen anderen Mandanten gerne als Berater zur Seite.
Reisen in Zeiten von Covid-19. Was ist mit bezahlten Tickets und gebuchten Hotels? Seit Anfang vergangener Woche sind Reisen innerhalb der EU - zumindest teilweise - wieder möglich. Damit wurde ein mehrmonatiges Reiseverbot wenigstens partiell aufgehoben. Zwischenzeitlich gebuchte Reisen, Flüge oder ähnliche Dienstleistungen wurden seitens der Reiseveranstalter und Airlines in der Regel storniert. Auch hinsichtlich künftiger Reisen in den Sommer- und Herbstmonaten ist derzei...t noch nicht absehbar, ob diese stattfinden können. Die Anfragen unserer Mandanten zeigen, dass viele Reiseveranstalter und Beförderer die gesetzlich geschuldeten Rückabwicklungen nicht oder nur schleppend vornehmen. Die Unternehmen stehen vor dem Dilemma, ihre angebotenen Dienstleistungen nicht erbringen zu können, wollen aber wegen der finanziellen Planungssicherheit bereits erfolgte Zahlungen nicht erstatten. Oftmals versucht man daher, den Kunden mit Gutscheinen oder Alternativangeboten abzuspeisen oder spielt schlicht auf Zeit. Gerade letzteres dürfte sich angesichts sicherlich nicht zu vermeidenden Insolvenzen vor allem kleinerer Unternehmen für viele Kunden als fatal herausstellen. Bei allem Verständnis und gegenseitiger Rücksichtnahme sind wir der Auffassung, dass die unternehmerische Planungssicherheit nicht einseitig auf die Endkunden abgewälzt werden darf. Sind auch Sie von Annullierungen oder Stornierungen betroffen? Gerne berät Sie unser Ansprechpartner Rechtsanwalt Michael Pencze und erarbeitet mit Ihnen die beste Strategie, um zeitnah zu Ihrem Recht zu gelangen.
Wir freuen uns, mitteilen zu können, dass uns seit 01.05.2020 Rechtsanwalt Michael Pencze mit Schwerpunkt in folgenden Rechtsgebieten unterstützt: Datenschutzrecht Inkassorecht IT-Recht... Mietrecht Reiserecht WEG-Recht http://www.rae-la.de/
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